Institutionelles Schutzkonzept

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist uns als Kirchengemeinde ein besonderes Anliegen und eine Freude. Kindern und Jugendlichen Räume zu eröffnen, in denen sie geschützt und begleitet sind, in denen sie in ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten möglichst aufmerksam gesehen und gefördert werden, ist uns vom Evangelium Jesu Christi aufgetragen. Als Kirchengemeinde wissen wir uns in der Verantwortung, eine Kultur der Achtsamkeit und einen größtmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und einzufordern. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, legen wir hiermit ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) vor, das uns in Praxis und Reflexion Leitfaden sein soll zur Prävention sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauchs. Entwickelt wurde dieses Schutzkonzept auf Ebene des Dekanats Ibbenbüren. Dort hat eine Gruppe von hauptamtlich in der Seelsorge Mitarbeitenden, unterstützt von der regionalen Präventions-Fachkraft des Bistums, die Schritte der Konzept-Erstellung sich angeeignet und auf die Situation der verschiedenen Gemeinden angepasst.

 

Institutionelles Schutzkonzept

 

Handlungsleitfaden Grenzverletzung unter Teilnehmer/innen

 

Oft angesprochene Themen:

 

Erweitertes Führungszeugnis

Bei Dienstbeginn und dann alle fünf Jahre sehen wir von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in kinder- und jugendnahen Arbeitsbereichen das erweiterte Führungszeugnis ein (Ehrenamtliche: bei regelmäßigem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen oder bei Begleitung von Veranstaltungen mit Übernachtung). Mit diesem Instrument soll bestmöglich verhindert werden, dass verurteilte Täter/innen (durch z. B. einen Einrichtungswechsel) Zugang zu Kindern und Jugendlichen finden.

In der Kirchengemeinde fordert die Präventionsfachkraft oder ihre Beauftragte die Mitarbeitenden in kinder- und jugendnahen Arbeitsbereichen auf, das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen, nimmt Einsicht und dokumentiert das Datum der Ausstellung und das Datum der Einsichtnahme und den Vermerk: „kein Eintrag“. Alle Mitarbeitenden, die mit Vertrag für die Kirchengemeinde arbeiten, werden regelmäßig von unserer Zentralrendantur Ibbenbüren aufgefordert, dort ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

 

Ein erweitertes Führungszeugnis ist z. B. erforderlich für:

hauptamtliche SeelsorgerInnen

GruppenleiterInnen (z. B. Messdiener, Ferienfreizeit)

Katechese mit Übernachtung

Chorleiter/in

OrganistInnen

KüsterInnen

PfarrsekretärInnen

MitarbeiterInnen KiTa

GebäudereinigerInnen/AnlagenpflegerInnen

 

Mit dieser Bescheinigung (bitte stempeln und unterschreiben lassen) können Sie das erweiterte Führungszeugnis kostenlos im Bürgerbüro der Stadtverwaltung beantragen. Mit den Stadtverwaltungen haben wir eine Absprache, dass die Anträge auf ein erweitertes Führungszeugnis auch über die Gemeindebüros erfolgen kann; dann ersparen Sie sich den Weg zum Bürgerbüro. Das erweitere Führungszeugnis wird ihnen auf jeden Fall an ihre Adresse zugeschickt. Wenn Sie das erweitere Führungszeugnis einem Gemeindebüro oder Hauptamtlichen vorlegen, wird darüber eine „Dokumentation der Einsichtnahme“ erstellt und gespeichert.

 

 

Präventionsschulungen

In unserer Pfarrei müssen alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die Kontakt mit Kindern/Jugendlichen haben, zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ aus- und dann regelmäßig fortgebildet werden. Die Präventionsfachkraft der Kirchengemeinde achtet auf Vollständigkeit der Ausbildung und Regelmäßigkeit der Fortbildungen und Auffrischungsschulungen.

 

Was gibt es?

  • Schulung: 6h
  • Schulung: 12h
  • Informatives Gespräch zum ISK: Info

 

Wer braucht was? 

  • SeelsorgerInnen (Hauptamtliche): 12h
  • GruppenleiterInnen (Messdiener + Ferienfreizeit): 6h
  • MitarbeiterInnen in der Katechese mit Übernachtung: 6h
  • MitarbeiterInnen in der Katechese ohne Übernachtung: Info
  • ChorleiteInnenr: 6h (Honorar/Ehrenamtliche), 12h (Hauptamtliche)
  • OrganistInnen: 6h (Honorar/Ehrenamtliche), 12h (Hauptamtliche)
  • KüsterInnen: 6h (Honorar/Ehrenamtliche), 12h (HA)
  • PfarrsekretärInnen: 12h
  • KiTas/SozPäd/Verbundleitungen: 12h
  • RaumpflegerInnen/AnlagenpflegerInnen: Info

Im Abstand von fünf Jahren müssen die Schulungen aufgefrischt werden. Eine Auffrischungsschulung der Basisschulung hat einen Zeitumfang von 3 Stunden; eine Auffrischungsschulung der Intensivschulung hat einen Zeitumfang von 6 Stunden. Schulungen und Informationsveranstaltungen werden in der Regel von der Familienbildungsstätte Ibbenbüren in Zusammenarbeit mit der Präventionsfachkraft und dem Bistum Münster angeboten. Die Sammlung der Unterlagen und ihre regelmäßige Überprüfung erfolgt im Pfarrbüro.

 

 

Verhaltenskodex

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist uns als Kirchengemeinde ein besonderes Anliegen und eine Freude. Kindern und Jugendlichen Räume zu eröffnen, in denen sie geschützt und begleitet sind, in denen sie in ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten möglichst aufmerksam gesehen und gefördert werden, ist uns vom Evangelium Jesu Christi aufgetragen. Als Christinnen und Christen wissen wir uns in der Verantwortung, eine Kultur der Achtsamkeit und einen größtmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und einzufordern. Auf die folgenden Standards von Haltung und Verhalten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen verpflichten wir uns selbst und alle Verantwortlichen in unserer Kirchengemeinde:

 

Gestaltung von Nähe und Distanz

 

In der pädagogischen, erzieherischen, seelsorglichen und pflegerischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen geht es darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Eine gute Beziehung ist die Grundlage all unserer Arbeit. Dies schließt Freundschaften oder Exklusivkontakte zu einzelnen Kindern und Jugendlichen aus, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten entstehen oder entstehen könnten. Davon unberührt sind schon vorher bestehende Kontakte z. B. familiärer Art. Bei Einzelgesprächen, Übungseinheiten, Einzelunterricht usw. achten wir auf größtmögliche Transparenz. Faustregel: Sichtbar, aber nicht hörbar. Spiele, Methoden, Übungen und Aktionen gestalten wir so, dass den Minderjährigen keine Angst gemacht wird und keine Grenzen überschritten werden. Individuelle Grenzempfindungen nehmen wir ernst und achten sie. Wenn wir aus guten Gründen von einer Regel abweichen, reden wir darüber.

 

Angemessenheit von Körperkontakt

 

Körperliche Berührungen sind in der Arbeit mit Menschen natürlich und manchmal wichtig. Allerdings haben sie altersgerecht und dem jeweiligen Kontext angemessen zu sein. Minderjährige, die Trost suchen, fragen wir, was ihnen guttut.

 

Sprache und Wortwahl

 

Durch Sprache und Wortwahl prägen und pflegen wir gute Beziehungen. Kinder und Jugendliche sprechen wir mit ihrem Vornamen an und nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch mit Kose- oder Spitznamen. Auch in der Auseinandersetzung und in der Zurechtweisung ist unsere Sprache von Respekt und Wertschätzung geprägt. Bloßstellungen und sprachliche Grenzverletzungen unter Kindern und Jugendlichen und allgemein untereinander (also auch unter Erwachsenen - Vorbildfunktion!) werden von uns unterbunden.

 

Umgang mit Medien und sozialen Netzwerken

 

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltägliches Handeln. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein professioneller Umgang damit unablässig. Filme, Computerspiele oder Druckmaterial mit pornographischen Inhalten sind in unserem Verantwortungsbereich tabu. Die Nutzung von sozialen Netzwerken gestalten wir im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz; Für die Veröffentlichung von Bildern oder persönlichen Daten holen wir im Vorfeld die schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten ein.

 

Beachtung der Intimsphäre

 

Der Schutz der Intimsphäre ist uns wichtig. Besonders Veranstaltungen mit Übernachtungen brauchen klare Verhaltensregeln. Wir vermeiden gemeinsames Umkleiden und gemeinsame Körperpflege mit Schutzbefohlenen und gestehen ihnen Rückzugsräume zu.

 

Zulässigkeit von Geschenken

 

Typische Anlässe und den Umfang von Geschenken sprechen wir im Team ab. Abweichungen davon und persönliche Zuwendungen an Schutzbefohlene machen wir im Team transparent.

 

Disziplinarmaßnahmen

 

Sanktionen stehen im direkten Bezug zur „Tat“ und sind angemessen und für den Bestraften plausibel. Wir verzichten auf jede Form von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Freiheitsentzug.

 

Verhalten auf Tagesaktionen, Freizeiten und Reisen

 

Bei Veranstaltungen und Reisen, die sich über mehr als einen Tag erstrecken, achten wir darauf, dass Kinder und Jugendliche von einer ausreichenden Anzahl erwachsener Bezugspersonen begleitet werden. Setzt sich die Gruppe aus beiderlei Geschlecht zusammen, spiegelt sich dies auch in der Gruppe der Begleitpersonen wider. Begleitpersonen übernachten in der Regel nicht im gleichen Raum mit den Kindern und Jugendlichen, die sie betreuen. Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen in den Privatwohnungen von Seelsorgern und Seelsorgerinnen sowie haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vermeiden wir generell. In Schlaf-, Sanitär- oder vergleichbaren Räumen halten wir uns nicht allein mit einer minderjährigen Person auf. Ausnahmen stimmen wir im Team ab.