Gottesdienste: Es bleibt bei den bisherigen Regelungen

21.12.2020 - Brief des Generalvikars zur Feier von Präsenzgottesdiensten und anderen Präsenzangeboten zu Weihnachten

 

Wie auch in den anderen nordrhein-westfälischen Bistümern bleibt es im Bistum Münster bei der grundsätzlichen Position, Gottesdienste und andere Angebote an den Weihnachtsfeiertagen in Präsenzform anzubieten. Die mit der Staatskanzlei vereinbarten Rahmenbedingungen für Gottesdienste fasst Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp nochmals zusammen. Zudem spricht er allen Verantwortungsträgern in ihrer individuellen Entscheidung für oder gegen Präsenz-Gottesdienste und -Veranstaltungen sein Vertrauen aus.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

aufgrund einiger Verunsicherungen durch Medienmeldungen der vergangenen Tage und vielen Nachfragen im Hinblick auf die Feier von Präsenzgottesdiensten und die Durchführung anderer Präsenzangebote zu Weihnachten darf ich noch einmal Folgendes in Erinnerung rufen:

Es bleibt nicht nur bei uns im Bistum Münster, sondern auch in den anderen nordrhein-westfälischen Bistümern bei der grundsätzlichen Position, Gottesdienste und andere Angebote an den Weihnachtsfeiertagen in Präsenzform anzubieten. Neben den vielen kreativen Alternativangeboten – gerade auch in digitaler Form – sind die Präsenzangebote insbesondere an den Weihnachtsfeiertagen ein Angebot für jene, die auf diese Weise Kraft, Halt, Trost und den Zuspruch der Frohen Botschaft vom menschgewordenen Sohn Gottes suchen und brauchen. Ich ermutige alle, die – wie in der Vergangenheit auch schon – verantwortungsbewusst geplanten Gottesdienste und Angebote in Präsenzform zu feiern und durchzuführen.

Die mit der Staatskanzlei vereinbarten Rahmenbedingen fasse ich dafür nochmals kurz zusammen:

  • Verzicht auf Gemeindegesang (der Gesang von Chören, Scholen, Kantoren, Gesangsensembles sowie das Musizieren von Orchestern und Musikensembles mit Bläsern sowie Soloinstrumenten bleiben möglich)
  • Mindestabstand 1,5 Meter; bei Sängerinnen und Sängern sowie bei Musikerinnen und Musikern mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von 2 Metern; Abstand zwischen Musizierenden und Gemeinde/Teilnehmern mindestens 4 Meter
  • Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (auch bei Gottesdiensten im Außenbereich), ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste sowie Sängerinnen und Sänger.
  • Für alle Gottesdienste besteht die Pflicht, die vor Ort zuständigen Behörden zu informieren und darauf aufmerksam zu machen, dass sie unter Beachtung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung und der mit der Staatskanzlei abgesprochenen kircheninternen (und mit dieser Mail nochmals zusammengefassten) Regeln gefeiert werden.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt: Im Kirchenraum auf die Zahl, die unter Berücksichtigung der Mindestabstände zulässig ist. Grundsätzlich ist die Teilnehmerzahl im Innenbereich auf 250 (auch in Turnhallen, Zelten, Reithallen, Fabrikhallen etc.) und im Außenbereich auf 500 begrenzt.
  • Die Rückverfolgbarkeit wird gewährleistet.
  • Bei Gottesdiensten oder anderen Angeboten in Präsenzform, die zu einer Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze führen können, besteht zudem eine Anmeldeerfordernis im Vorfeld des Gottesdienstes bzw. des Angebotes.

Wenn es in Kreisen oder kreisfreien Städten zu Allgemeinverfügungen kommt, mit denen in § 16, Abs. 2 der Coronaschutzverordnung angedeutete zusätzliche Schutzmaßnahmen angeordnet werden, sind über die gerade dargestellten Rahmenbedingungen hinaus folgende Regeln mit der Staatskanzlei vereinbart:

  • Gottesdienste oder Angebote in Präsenzform dauern höchstens 45 Minuten, egal ob im Innen- oder Außenbereich.
  • Die Platzzahl in Kirchenräumen wird – ausgehend von der pandemiebedingt ohnehin schon reduzierten Platzzahl – noch einmal um 30 % reduziert.
  • Allerhöchstens dürfen im Außenbereich 250 Personen die Gottesdienste mitfeiern.

Bereits in den letzten Tagen haben – insbesondere in Hotspotgebieten – Pastoralteams, pfarrliche Gremien oder Krisenstäbe in Wahrnehmung ihrer Verantwortung – wie es in § 1 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung vorgesehen ist – unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens beschlossen, keine Gottesdienste und Angebote in Präsenzform durchzuführen. Ich bin mir sicher, dass alle Verantwortungsträger in den Pfarreien, Gemeinden und Institutionen unseres Bistums – wie bisher auch schon – ihrer Verantwortung nachkommen und gerecht werden, um vor Ort die richtigen Entscheidungen zu treffen. So habe ich es bisher – auch bei den in den letzten Tagen getroffenen Entscheidungen – wahrgenommen. Eine flächendeckend „richtige“ Entscheidung für unser Bistum gibt es nicht, dafür sind die Situationen vor Ort viel zu unterschiedlich. Alle dürfen davon ausgehen, dass sie im Ringen um gute Lösungen und für alle zu fällenden Entscheidungen das volle Vertrauen und die Rückendeckung meinerseits haben, weil die Lage am besten vor Ort eingeschätzt und beurteilt werden kann.

In der Hoffnung, Ihnen und Euch mit dieser Mail noch einmal ein paar unterstützende Hinweise gegeben und mich hoffentlich vor den Feiertagen das letzte Mal gemeldet zu haben, grüßt mit den besten Wünschen für die Feier der Menschwerdung Gottes

Klaus Winterkamp

https://www.bistum-muenster.de/corona/brief_des_generalvikars_zur_feier_von_praesenzgottesdiensten_und_anderen_praesenzangeboten_zu_weihnachten/

 

 

 

17.12.2020 - Mit der neuen Coronaschutzverordnung sind erhebliche Veränderungen für den kirchlichen Bereich verbunden. Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp weist auf Regelungen u. a. für Gottesdienste, Beerdigungen und sakramentale Feiern sowie außerschulische Bildungsangebote hin.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herren Pfarrer,
liebe Mitbrüder,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
 

die NRW Landesregierung hat eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab morgen, den 16. Dezember 2020 gültig ist. Sie greift die Absprachen zwischen der Kanzlerin und den MinisterpräsidentInnen auf, die am Sonntag in Berlin stattgefunden haben. Die Coronaschutzverordnung ist auch für unseren Bereich mit erheblichen Veränderungen verbunden:

 

1. Gottesdienste allgemein

a) Für alle Gottesdienste gilt ab 16. Dezember 2020 der Verzicht auf den Gemeindegesang. Dieser Verzicht ist für uns im Bistum Münster einschneidender als in anderen Diözesen, da fast alle anderen entweder schon lange auf den Gesang verzichten mussten oder freiwillig verzichtet haben. Die Untersagung des Gemeindegesangs bezieht sich sowohl auf Gottesdienste im Innenraum (Kirchen, Turnhallen, Zelte, Reithallen etc.) als auch auf Gottesdienste im Außenbereich (Plätze, Sportplätze, nicht überdachte Stadien, Schulhöfe, Marktplätze etc.). Nicht davon betroffen bleibt weiterhin der Gesang von (kleineren) Chören, Scholen, Kantoren, oder Gesangsensembles. Die Zahl der Sängerinnen und Sänger hängt schlicht von der Größe des zur Verfügung stehenden Raumes ab und liegt im Ermessen der musikalisch wie gottesdienstlich Zuständigen sowie der örtlichen Teams und Gremien. Auch können Orchester und Musikensembles mit Bläsern sowie Soloinstrumente eingesetzt werden. Alle Musizierenden dürfen zur Vorbereitung der Gottesdienste regelmäßig proben. Natürlich gelten hierfür die bereits bekannten Regeln: Beim Singen und beim Musizieren mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von 2 Metern, bei anderen Instrumenten die üblichen 1,5 Meter; der Abstand zwischen Musizierenden und Gemeinde muss mindestens 4 Meter betragen.

b) Für alle Gottesdienste gilt ferner die Pflicht, die vor Ort zuständigen Behörden zu informieren. Konkret bedeutet das, den zuständigen Behörden eine Gottesdienstordnung – am besten gleich für die folgenden Wochen – zukommen zu lassen und dabei darauf hinzuweisen, dass alle Gottesdienste unter Beachtung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung und der mit der Staatskanzlei abgesprochenen kircheninternen Regeln gefeiert werden:

  • Der Mindestabstand wird eingehalten.
  • Es besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (auch bei Gottesdiensten im Außenbereich), ausgenommen sind Zelebranten, liturgische Dienste, Lektoren sowie Sängerinnen und Sänger.
  • Die Teilnehmerzahl ist begrenzt: Im Kirchenraum auf die Zahl, die unter Berücksichtigung der Mindestabstände zulässig ist. Grundsätzlich ist die Teilnehmerzahl auf 250 im Innenbereich (auch in Turnhallen, Zelten, Reithallen etc.) und auf 500 im Außenbereich begrenzt.
  • Die Rückverfolgbarkeit wird gewährleistet.

c) Bei Gottesdiensten, die zu einer Auslastung der Kapazitäten, d. h. der zur Verfügung stehenden Plätze führen können (das wird wohl in besonderer Weise für die Angebote am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtsfeiertag gelten), besteht über die gerade genannten Verpflichtungen hinaus zudem eine Anmeldeerfordernis. Das gilt unterschiedslos für alle Angebote: Messfeiern, Wortgottesdiente, Segensfeiern, Krippenspiele, meditative Angebote etc.. Und es gilt sowohl für alle Angebote im Innen- wie im Außenbereich.


2. Beerdigungen

Beerdigungsgottesdienste können in den Kirchen unter den unter 1. genannten Regeln wie gewohnt durchgeführt werden. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Trauergottesdiensten und Beisetzungen auf dem Friedhof gibt es nicht.
 

3. Sakramentale Feiern

Auch Taufen und Trauungen sind unter den unter 1. genannten Bedingungen möglich. Für bis Ende des Monats Januar geplante Firmfeiern bitte ich darum, sich mit dem zuständigen Weihbischof in Verbindung zu setzen.
 

4. Außerschulische Bildungsangebote

a) Alle katechetischen Angebote, Glaubensgespräche, Bibelkreise und -gespräche, Messdienerstunden zur liturgischen Ausbildung, Gruppenstunden etc. sind in Präsenz untersagt – digital ist alles möglich!

b) Selbsthilfegruppen: Angebote der Selbsthilfe (z. B. Kreuzbund o. ä.) sind in Präsenz ebenfalls untersagt. Auch hier ist digital alles möglich!

c) Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe: Im Unterschied zu den unter b) und c) genannten Angeboten bleiben in Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe dringend erforderliche Betreuungsangebote der Einzelbetreuung in Präsenz möglich.
 

Derzeit laufen weitere Absprachen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW über eine Musterallgemeinverfügung für alle Kommunen und Gebiete, die möglicherweise über die 200er Inzidenz hinaus kommen könnten. Auf diese Weise hoffen wir, zu einer für alle eventuell betroffenen Kommunen und Gebiete einheitlichen Hotspot-Strategie (besonders im Hinblick auf die Feier der Gottesdienste) zu kommen, damit die in § 16 Abs. 2 der Coronaschutzverordnung angesprochenen zusätzlichen Schutzmaßnahmen der jeweils zuständigen Behörden sich vor Ort nicht zu sehr voneinander unterscheiden. Dazu hoffe ich, Ihnen und Euch morgen weitere Informationen zukommen lassen zu können.
 

Ebenso laufen heute noch weitere Absprachen hinsichtlich der Sternsingeraktion Anfang Januar. Auch diesbezüglich hoffe ich, die Ergebnisse morgen mitteilen zu können.
 

Hinweisen möchte ich auf eine Videobotschaft unseres Bischofs Dr. Felix Genn. Er wendet sich im Zugehen auf das Weihnachtsfest mit einem Wort des Dankes und der Zuversicht an alle Gläubigen in unserem Bistum. Es ist ab dem 18. Dezember 2020 auf dem YouTube-Kanal unseres Bistums unter folgendem Link zu finden: https://youtu.be/DBPZDd-6qNY. Es wäre schön, in den pfarrlichen oder sonstigen Publikationen auf das Wort unseres Bischofs hinzuweisen und es den Gläubigen zugänglich zu machen.
 

Dringend und herzlich bitte ich darum, die Kirchengebäude nicht zu schließen, sondern für Besucher offen zu halten, damit sie in dieser für viele belastenden und herausfordernden Zeit ein Ort der Zuflucht, des Trostes, des Gebetes sein können und sozusagen ein Obdach für die Seele bieten.
 

Ebenso herzlich und dringend bitte ich darum, die Infos der Corona Updates an alle relevanten Personen in den Pfarreien, Einrichtungen und Institutionen so schnell wie möglich weiterzugeben. Da dies nicht immer in der gewünschten Weise geschehen ist, muss ich hier leider explizit darauf hinweisen.
 

Ich hoffe, alle Updates kommen für die Planungen noch rechtzeitig genug. Ich möchte nur noch mal darauf hinweisen, dass ein neues Corona Update erst dann kommt, wenn das Land die Coronaschutzverordnung veröffentlicht hat – getreu dem Motto: Gegackert wird erst, wenn die Eier gelegt sind!
 

Mit besten Wünschen an Sie und Euch, wahrscheinlich bis morgen,

Klaus Winterkamp

 

https://www.bistum-muenster.de/corona/brief_des_generalvikars_anlaesslich_der_ab_dem_16_dezember_gueltigen_coronaschutzverordnung/

 

Coronaschutzverordnung NRW