Sie haben bei einer staatlichen Behörde Ihren Kirchenaustritt erklärt. Die Kirche nimmt diesen öffentlich erklärten Austritt ernst und wertet ihn als eine bewusste Distanzierung von der Kirche.

Wir freuen uns jedoch, wenn Sie nun – aus welchen Motiven auch immer – einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen. Ihr Wiedereintritt ist somit eine Versöhnung mit der Kirche.

Ihr erster Schritt: Nehmen Sie Kontakt auf mit einem Seelsorger / einer Seelsorgerin, der / die Ihr Anliegen und alle Fragen zum Wiedereintritt mit Ihnen bespricht.

 

Häufig gestellte Fragen

Dieses Formular füllt der/die Seelsorger/in mit Ihnen aus