Kindergärten - Verlängerung Betretungsverbot und Ausnahmeregelungen

Mit der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) wird das Betretungsverbot zunächst bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Gleichzeitig werden die Ausnahmeregelungen stufenweise ab dem 23. April 2020 erweitert.

 

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