Corona - Kindergärten und Familienzentren

Der Kreis Steinfurt informiert über die weitere Vorgehensweise zur Notfallbetreuung von Kindern, deren Eltern in einem Bereich arbeiten, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können.

 

Auszug ...

Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen die betroffenen El-tern einen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Mit der Antragstellung ist eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung durch den Arbeitgeber für beide Elternteile bzw. für einen Elternteil bei Alleinerziehenden vorzulegen. Das Antragsformular steht auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter www.kreis-steinfurt/jugendamt und den Inter-netseiten der Stadtjugendämter zum Download zur Verfügung.
Die Anträge sind per Mail an folgende Adressen zu senden:
- Stadt Emsdetten: notbetreuung@emsdetten.de
- Stadt Greven: notbetreuung@stadt-greven.de
- Stadt Ibbenbüren: notbetreuung@ibbenbueren.de
- Stadt Rheine: notbetreuung@rheine.de
- Eltern aller anderen Städte/Gemeinden: notbetreuung@kreis-steinfurt.de

 

Das ganze Schreiben öffnen Sie mit einem Klick hier.

 

Kategorien: KindergartenCorona